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Integrationsratswahl am 13. September 2020

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Am 13. September finden nicht nur die Kommunalwahlen in NRW statt, sondern auch die Integrationsratswahlen.

Die Integrationsräte sind die Fachgremien zur Gestaltung einer erfolgreichen Integrationspolitik in den Kommunen. Der Siegener Integrationsrat besteht aus 14 direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Siegener Migrantinnen und Migranten sowie 7 vom Rat der Stadt Siegen entsandten Mitgliedern.

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Wahlberechtigt sind folgende Personengruppen:

  • Ausländerinnen und Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis haben,
  • alle EU-Bürgerinnen und Bürger,
  • Deutsche, die noch eine andere Staatsangehörigkeit haben,
  • Personen, die in Deutschland eingebürgert worden sind,
  • Kinder von ausländischen Eltern, die durch ihre Geburt Deutsche geworden sind,
  • Aussiedlerinnen und Aussiedler,
  • Staatenlose Personen,
  • Geflüchtete, die eine Anerkennung als Schutzberechtigte haben (Asylberechtigte, Anerkannte Flüchtlinge, Personen mit subsidiärem Schutz).

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 28. August 2020 den Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Siegen haben. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 27. Juli eingereicht werden.

Weitere Informationen rund um den Integrationsrat, die Integrationsratswahlen, die wahlberechtigten Personen und zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie auf der Homepage der Stadt Siegen.
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