Neuer Beschluss für die Kindertagesbetreuung
Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert.
Für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen gelten in der Folge ab dem 11.01.2021 folgende Regelungen:
- Grundsätzlich bleibt der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
- Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet.
- Die Kinder werden in festen Gruppen betreut (Betreuungssetting) diese nicht gemsicht werden dürfen. Dies gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreuung etc.
- Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden
eingeschränkt. - Wir möchten Sie darum bitten, den Bedarf einer Betreuung zeitnah in den einzelnen Kitas anzumelden. Dies ist für unsere Planung wichtig.
Hier finden Sie die aktuellen Schreiben der Landesregierung NRW:
Ministerschreiben an die Eltern
Offizielle Informationen Land NRW
Bei Fragen stehen Ihnen die jeweiligen Einrichtungsleitungen jederzeit zur Verfügung. Wir hoffen auf eine gute und verständnisvolle Zusammenarbeit in dieser besonderen Zeit.