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Kita – Notbetreuung

Kita Notbetreuung

Neuer Beschluss vom 21.01.2021 für die Kindertagesbetreuung

Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vom 21.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown bis zum 14.02.2021 verlängert.

Für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen gelten in der Folge nun folgende Regelungen:

  • Grundsätzlich bleibt der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
  • Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet.
  • Die Kinder werden in festen Gruppen betreut (Betreuungssetting) diese nicht gemischt werden dürfen. Dies gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreuung etc.
  • Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt.
  • Wir möchten Sie darum bitten, den Bedarf einer Betreuung zeitnah in den einzelnen Kitas anzumelden. Dies ist für unsere Planung wichtig.

Hier finden Sie die aktuellen Schreiben der Landesregierung NRW:
Ministerschreiben an die Eltern

Bei Fragen stehen Ihnen die jeweiligen Einrichtungsleitungen jederzeit zur Verfügung. Wir hoffen auf eine gute und verständnisvolle Zusammenarbeit in dieser besonderen Zeit.

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