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Eingeschränkter Regelbetrieb

Eingeschränkter Pandemiebetrieb

Neues Testangebot in den Kindergärten

Seit dem 25.03.2021 trat ein verschärfter Lockdown in Kraft.

An die Eltern wird dringend appeliert, ihre Kinder aufgrund der Kontaktvermeidung wann immer möglich zuhause zu betreuen.
Wenn Sie jedoch das Angebot in Anspruch nehmen müssen, steht das Angebot der Betreuung in den Kitas zur Verfügung.

Das neue Schreiben vom Land NRW bestätigt, dass der eingeschränkte Regelbetrieb bestehen bleibt und durch ein umfassendes Testangebot begleitet wird.
Allen Kindern und Beschäftigten der Einrichtungen werden Selbsttests zur Verfügung gestellt. Die Anwendung der Selbsttests erfolgt auf freiwilliger Basis.

Weitere Informationen finden Sie in folgendem Schreiben:

Ministerschreiben vom Land NRW ab dem 12.April

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