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Versorgungslücke geschlossen

Das Bild zeigt ein leeres Pflegebett in einem Krankenhaus.
Bildnachweis: Pfarrbriefservice
Das Bild zeigt ein leeres Pflegebett in einem Krankenhaus.

Bildnachweis: Pfarrbriefservice

In der letzten Reform der Pflegeversicherung hat die Bundesregierung die Übergangspflege beschlossen. Diese Maßnahme ist sehr sinnvoll, da es nach einem Krankenhausaufenthalt häufig schwer ist, eine angemessene Weiterversorgung zeitnah sicherzustellen. Ein Kurzzeitpflegeplatz steht kurzfristig nicht zur Verfügung oder der ambulante Pflegedienst ist nicht in der Lage kurzfristig die Versorgung zu übernehmen. Dies stellte Menschen mit Pflegebedarf und ihr soziales Umfeld nicht selten vor unlösbare Herausforderung.
Mit der Umsetzung der Übergangspflege haben die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft Handlungssicherheit geschaffen und eine Versorgungslücke geschlossen. 10 Tage können Menschen mit Pflegebedarf nun nach der Beendigung der Krankenhausbehandlung noch im Krankenhaus bleiben. Dies verschafft dem sozialen Dienst des Krankenhauses Zeit, die Anschlussversorgung zu organisieren. Die Refinanzierung wird über die Krankenversicherung gesichert. Im Ruhrgebiet gibt es mit der Übergangspflege schon Erfahrungen. Beispielsweise bieten die Fliedner-Kliniken in Ratingen schon Übergangspflege an und nehmen auch Patienten aus Mühlheim an der Ruhr an.
„Für ambulante Pflegedienste ist dies eine gute Nachricht.“ sagt Charlotte Boes, Bereichsleiterin Altenpflege. Sie führt weiter aus: „Klienten kommen nicht mehr kurzfristig aus dem Krankenhaus. Die häusliche Versorgung kann geplant werden und alle Vorsetzungen für eine gute Versorgung können in Ruhe organisiert werden.“
Die Pressemitteilung finden Sie mit weiteren Informationen hier.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Bereichsleiterin Charlotte Boes oder an das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz wenden.

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