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Das Teilhabemanagement der Caritas Siegen
berät und betreut geflüchtete Menschen zwischen 18 und 27 Jahren mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Das Team bietet Unterstützung bei folgenden Themen:
- Orientierung und Zugang zu Arbeit und Ausbildung
- berufsbegleitende Unterstützung
- Sprache lernen und Anschluss finden
um dann in
- bestehende Hilfestrukturen einzubinden oder…
- Probleme und Bedarfe zu bündeln um dann…
- geeignete Maßnahmen und Strukturen zur Teilhabe zu entwickeln
Um die Hilfestrukturen für die Zielgruppe zu festigen und auszuweiten nutzt das Teilhabemanagement Netzwerke aus verschiedenen Akteuren des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Ansprechpartner/in
Manuel Raichle
Tel. 0271/23602-37
E-Mail: m.raichle[at]caritas-siegen.de

Svetlana Will
Tel. 0271/23602-36
E-Mail: s.will[at]caritas-siegen.de
Sprechzeiten
Dienstags: 10:00 – 12:00 Uhr
Freitags: 10:00 – 12:00 Uhr
Mittwochs: 16:00 – 18:00 Uhr im Caritas-Projektbüro
Termine auch nach Vereinbarung
Hinweis: Die Beratung ist kostenlos.
Weitere Informationen
Menschen mit individuellen Förderbedarfen, insbesondere Geduldete und Gestattete, brauchen für eine nachhaltige Integration eine Vielzahl von Unterstützungsansätzen. Diese sollten am persönlichen Potential und den individuellen Bedarfs- und Lebenslagen der Menschen anknüpfen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt genau hier an und hat die Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit mit einem Fördervolumen von 50 Millionen Euro ins Leben gerufen.
Entwickelt wurde ein modularer Ansatz, der dazu beitragen soll, junge Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf im Alter von 18 bis 27 Jahren in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) tragen die Initiative gemeinsam. Im Rahmen der Initiative können sechs Förderbausteine genutzt werden, die sie auch dabei unterstützen sollen, dass sie perspektivisch ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können:
- Coaching
- Berufsbegleitende Qualifizierung und/oder Sprachförderung
- Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses
- Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse
- Innovationsfonds
- Teilhabemanagement (Gemeinsam klappt´s)
Der Förderbaustein 6 Teilhabemanagement (Gemeinsam klappt´s) wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein, der sich der Initiative Gemeinsam klappt’s angeschlossen hat, beantragt und bewilligt.
Darüber hinaus befinden sich die Teilhabemanager in engem Austausch mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) des Kreises Siegen Wittgenstein als Geschäftsführende Stelle (GfS) mit dem zusammen Unterstützungsstrukturen für die Zielgruppe geplant und umgesetzt werden.
Das KI und die THM sind Teil der Bündniskerngruppe, die über konkrete Strukturveränderungen Zugunsten der Zielgruppe berät und sich über zukünftige Projekte austauscht.
- Leitung des THM – unabhängig von deren Verortung und Sicherstellung der koordinierten Bearbeitung aller Aufgaben im THM
- Systematische Kooperation mit THM zur Nutzung einzelfallbasierter Erkenntnisse für Systementwicklung
- Übersicht über für die Zielgruppe relevante Angebote
- Formate für institutionalisierte Reflexion/Absprachen über Einzelfälle
- Definition vergleichbarer Qualitäts- und Fachstandards sowie Kerndatensatz/Mindeststandards für Dokumentation
- Systematische Auswertung Datenbank THM und Ableitung von Handlungsbedarfen
- Schnittstelle zwischen der Arbeit der THM und der Aufgabe der Bündniskerngruppen, eine verbindliche Unterstützungsstruktur für die Zielgruppe zu etablieren, darin Dienstleistungsketten und Netzwerke.
Die Bündniskerngruppe besteht momentan im Kreis Siegen-Wittgenstein aus Vertretern folgender Akteure:
- Teilhabemanagement (Caritas Siegen)
- Kommunales Integrationszentrum (Kreis Siegen-Wittgenstein)
- Schulverwaltungsamt
- Kommunale Koordinierung
- Amt für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- Handwerkskammer Südwestfalen
- Industrie- und Handelkammer Siegen
- Jobcenter Siegen
- Agentur für Arbeit Siegen
Kommunales Teilhabemanagement definiert und operationalisiert in den jeweiligen Einzelfällen die Schnittstellen zu anderen betroffenen Rechtskreisen wie dem Recht der Arbeitsförderung nach dem SGB III, der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, den bundesgeförderten Jugendmigrationsdiensten (JMD) und der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) (…) Zielsetzung ist es dabei, für den jeweiligen jungen Erwachsenen Wege in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzuzeigen und im Rahmen von Intregrationsketten – auch über Zwischenschritte zur Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation – rechtskreisübergreifend zu verwirklichen.
Reis, Claus (2019): Teilhabemanagement. Grundsätzliche Überlegungen und praktische Hinweise
Gesellschaftlich vorhandene Ressourcen, seien es materielle Güter oder formale soziale Rechte, werden nur dann für die Individuen nutzbar, wenn einerseits die institutionellen Bedingungen gegeben sind (z. B. Rechte auch eingeklagt werden können), andererseits individuelle Kompetenzen und Fähigkeiten existieren, um die Ressourcen zu nutzen. Dabei ist es wiederum eine Folge institutioneller Bedingungen (z. B. des Bildungssystems), ob und wie diese Fähigkeiten gefördert werden. Teilhabe bedeutet somit, an zentralen gesellschaftlichen Feldern partizipieren zu können, sowohl die Chance hierzu zu haben wie auch die Kompetenz(en), sich in diesen Feldern als kompetente Akteurin bzw. kompetenter Akteur zu bewegen.
Reis, Claus (2019): Teilhabemanagement. Grundsätzliche Überlegungen und praktische Hinweise
Downloads
MKFFI – Auftaktveranstaltung Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
Reis, Claus (2019): Teilhabemanagement. Grundsätzliche Überlegungen und praktische Hinweise
KfI BzR Arnsberg – Förderkonzeption -Teilhabemanagement-
Schaubilder

Quelle: FRANKFURT UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCE (FOGS)

Quelle: FRANKFURT UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCE (FOGS)

Quelle: FRANKFURT UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCE (FOGS)

Quelle: FRANKFURT UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCE (FOGS)