Schuldner- und Insolvenz-beratung

INFO

Caritasverband Siegen-Wittgenstein

Schuldner- und Insolvenzberatung

Häutebachweg 5
57072 Siegen

Ansprechpartner::in

Tel: 0271 23602-0

E-mail: schuldnerberatung@caritas-siegen.de

Kontakt

Schuldner- und Insolvenzberatung

Häutebachweg 5
57072 Siegen 

Tel: 0271 23602-0

E-Mail: schuldnerberatung@caritas-siegen.de

Die Schuldner- und Insolvenzberatung

Wenn Sie Zahlungsprobleme haben, resignieren Sie nicht. Fassen Sie Mut, über Ihre Sorgen zu sprechen und suchen Sie Hilfe bei einer Beratungsstelle. Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Caritas Siegen bietet Beratungs- und Hilfsangebote für Schuldner an:

  • Offene Sprechstunde Für Bezieher von SGB II oder SGB III-Leistungen:
    Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr
  • Telefonhotline zur Terminvereinbarung für jeden:
    Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr
  • Offene Sprechstunde in Kreuztal für Kreuztaler Bürger::innen:
    (die Beratung in Kreuztal ist an den Wohnsitz in Kreuztal gebunden)
    Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Bitte beachten Sie: Persönliche Beratungsgespräche finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen…

  • Sie Ihren Strom oder Ihre Miete nicht mehr bezahlen können…
  • Die Bank Ihnen den Kredit oder das Girokonto kündigt…
  • Der Gerichtsvollzieher Sie aufsucht…
  • Ihr Lohn oder Ihr Gehalt gepfändet wird…
  • Sie von Inkassounternehmen unter Druck gesetzt werden…

helfen wir Ihnen…

  • bei der Sicherstellung Ihres notwendigen Lebensunterhaltes
  • dass Sie Ihre Wohnung behalten und die Energieversorgung gewährleistet ist
  • Ihre finanzielle Situation abzuklären und die Unterlagen zu ordnen
  • einen Haushaltsplan zu erstellen, Ausgaben zu verringern, Einnahmen zu erhöhen, mit dem verfügbaren Geld auszukommen
  • die Ursachen Ihrer Schuldenprobleme herauszufinden und einer erneuten Verschuldung vorzubeugen
  • unberechtigte Forderungen abzuwenden
  • einen Schuldentilgungsplan zu erstellen
  • begleiten wir Sie ins Verbraucherinsolvenzverfahren…
  • durch außergerichtliche Verhandlungen mit den Gläubigern
  • durch Unterstützung im gerichtlichen Insolvenzverfahren,

wenn Sie bereit sind…

  • Ihre persönliche finanzielle Situation offenzulegen
  • aktiv mitzuarbeiten und Absprachen einzuhalten
  • sich mit Ihrem Ausgaben- und Konsumverhalten auseinanderzusetzen

 … dann sind wir für Sie da

  • Zahlen Sie immer zuerst die Miete und die Energiekosten, sonst drohen Kündigung oder Liefersperre
  • Führen Sie Haushaltsbuch und vermeiden Sie ab sofort unnötige Ausgaben
  • Machen Sie keinesfalls neue Schulden, um alte Schulden zu bezahlen
  • Versuchen Sie, mit Ihren Gläubigern über einen Zinsverzicht, eine Ratenzahlung oder eine Ratenreduzierung zu verhandeln
  • Bevor Sie zahlen, überprüfen Sie immer, ob die Forderungen berechtigt sind
  • Lassen Sie sich nicht von den Gläubigern einschüchtern!

Unser Team

Dieter Sommer

Dieter Sommer

Tel. 0271/23602 35
E-Mail: d.sommer@caritas-siegen.de

Tanja Kraus

Tanja Kraus

Tel. 0271/23602 19
E-Mail: t.kraus@caritas-siegen.de

Bianca Braun

Bianca Braun

Tel. 0271/23602 49
E-Mail: b.braun@caritas-siegen.de

FAQ

Nein. Grundsätzlich werden Termine in der Hotline (s.o.) telefonisch vereinbart. Ausnahme sind Personen im ALG I & ALGII Bezug. Diesen steht die offene Sprechstunde mittwochs vormittags zur Verfügung.

Die Beratung ist grundsätzlich für den Ratsuchenden kostenlos.

Mitzubringen sind zum ersten Termin die möglichst kompletten und so weit wie möglich sortierten Gläubigerunterlagen und wenn vorhanden ein Einkommensnachweis.

Nach einem zeitnahen ersten Gespräch ist in der Regel mit einer Wartezeit zu rechnen.

Das ist von Fall zu Fall verschieden und kann von einigen Wochen bis zu einigen Monaten dauern.

Nein, aber es muss nachgewiesen werden im lfd. Verfahren, dass sich ernsthaft um zumutbare Arbeit bemüht wird.

Das Verfahren verursacht Kosten, für die mit Antragstellung ein Stundungsantrag gestellt werden kann. Die Höhe richtet sich immer nach dem Aufwand im einzelnen Fall.

Nein, das Verbraucherinsolvenzverfahren findet in der Regel schriftlich statt.

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