Antrag

Antragstellung

Jedes Jahr unterstützt „Demokratie leben!“ lokale Projekte zum Engagement für Demokratie und eine vielfältige und tolerante Gesellschaft und fördert sie finanziell mit dem Aktionsfonds und dem Jugendfonds. Die Koordinatorin des Caritasverbandes Siegen-Wittgenstein berät Sie zur Ideenentwicklung, Antragstellung und begleitet Sie bei Bedarf auch während der Projektumsetzung. Auf dieser Seite finden Sie vieles, was Sie für die Beantragung einer Förderung wissen müssen (FAQ-Bereich), sowie die Dokumente für eine Antragstellung.

Jugendliche, die ein Projekt durchführen und Mittel aus dem Jugendfonds beantragen wollen, schauen bitte hier nach Informationen, Fristen und Unterlagen: http://jugendparlament-siegen.de/de/demokratie-leben

Zeitraum Antragstellung Aktionsfonds:
Durchführungszeitraum der Projekte:

23.01.2023 – 28.02.2023
01.04.2023 – 30.11.2023
(Zwischen dem 20.03. und dem 31.03. sowie im Dezember sind Projekte in begründeten Fällen auch möglich. Bitte sprechen Sie uns an.)

Sprechstunde

Wir bieten jeden Montag von 10:30 bis 12:00 Uhr eine offene Sprechstunde im Gebäude des Caritasverbandes Siegen-Wittgenstein an (andere Termine sind nach Absprache möglich). In einem Termin vor Ort hilft Ihnen Lisa Bleckmann beispielsweise bei

  • der Ideenentwicklung: von Ihrer Projektidee zu einem konkreten Projektentwurf
  • der Antragstellung: vom Projektentwurf zum Antrag
  • der Begleitung: vom genehmigten Antrag zur Umsetzung

Unsere Ansprechpartnerin

Lisa Bleckmann
Projektleitung
Tel. 0151 407 609 26 (Mobil)
Tel. 0271 / 23602-38
Email: l.bleckmann[at]caritas-siegen.de

 

 

Adresse
Caritasverband Siegen-Wittgenstein
Häutebachweg 5
57072 Siegen

Dokumente für die Antragstellung

Wir empfehlen alle Dateien mit dem Adobe Reader auszufüllen!

Antragsformular 2023
Das Antragsformular ist eine ausfüllbare PDF-Datei. Bitte füllen Sie diese vollständig aus und senden Sie sie sowohl per E-Mail als auch per Post an Frau Bleckmann.

Finanzierungsplan
Der Finanzierungsplan ist eine ausfüllbare PDF-Datei. Berechnungen werden automatisch durchgeführt. Senden Sie auch diese Datei sowohl per E-Mail als auch per Post an Frau Bleckmann.

Antragstellung: How-To
Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf Förderung aus dem Aktions- und Initiativfonds 2023.

FAQ

Projekte beantragen dürfen grundsätzlich rechtsfähige, nichtstaatliche Organisationen, die ihren Wirkungskreis in der Stadt Siegen haben. Beispielsweise sind dies Vereine, Verbände, Bildungsträger, Kirchen, Fördervereine von Schulen und andere.
Lose Initiativen und Einzelpersonen (Jugendgruppen, ehrenamtliche Engagierte usw.) können Projekte am besten über die Kooperation mit einer der oben genannten Organisationen beantragen. Sprechen Sie uns an und wir überlegen gemeinsam, wie ein Antragstellung möglich ist.
Projektgelder können in der Regel von Januar bis Februar eines Jahres beantragt werden. Die aktuelle Antragsfrist wird auf der Homepage und über die Medien veröffentlicht.

Für 2022 gilt:

Zeitraum Antragstellung: Januar bis 28.02.2023

Projekte können in der Regel zwischen April und November eines Kalenderjahres stattfinden. Der genaue Förderzeitraum wird auf dieser Homepage und in den Medien pünktlich veröffentlicht. In begründeten Fällen können auch Projekte im Dezember gefördert werden. Durchführungstag bzw. Laufzeit/Termine des Projektes müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung feststehen.

Für 2021 gilt:

Durchführungszeitraum der Projekte: 01.04.2023 - 30.11.2023 (zwischen dem 20.03. und dem 31.03. sowie im Dezember sind Projekte in begründeten Fällen außerdem möglich. Bitte sprechen Sie uns an)

Eine Förderung kann über das Antragsformular beantragt werden. Zudem muss der Finanzierungsplan eingereicht werden. Die benötigten Dateien zum Download finden Sie im Bereich Dokumente.
Das Projekt sollte die Leitideen des Bundesprogramms – Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen. - auf lokaler Ebene sinnvoll verfolgen.
Konkret werden Projekte in den folgenden Handlungsfeldern gefördert:
• Stärkung einer lebendigen und vielfältigen demokratischen Stadtgesellschaft
• Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung, einschließlich Entwicklung und Implementierung innovativer Beteiligungsansätze
• gesellschaftliche Sensibilisierung für rechtsextreme, antisemitische, islamfeindliche und/oder rassistische Aktivitäten sowie Stärkung des öffentlichen Engagements dagegen
• Aktivitäten gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere auch gegen Antiziganismus sowie Homo- und Transfeindlichkeit
• Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements
• Förderung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens
• Entwicklung von Konzepten für Sicherheit und Prävention
• Maßnahmen außerhalb des Stadtgebietes, wenn sie nicht hauptsächlich für Siegener Einwohner gedacht ist (Ausflüge mit Siegenern sind förderfähig, Grillen in Wilnsdorf und Siegener dürfen AUCH kommen ist nicht förderfähig)
• Maßnahmen, die im Vorjahr bereits begonnen haben oder zu denen bereits vor der Sitzung des Begleitausschusses Verpflichtungen eingegangen wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
• Maßnahmen, die erst im nächsten Jahr stattfinden sollen.
• Maßnahmen, die agitatorische Ziele verfolgen (d. h. politischen Einfluss nehmen wollen oder Werbung für eine bestimmte Politik machen)
• Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik, dienen
• Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes gehören
• Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DJFW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DJPW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können
• Aufwendungen für alkoholische Getränke (Ausnahmen nur nach schriftlicher Genehmigung, z. B. Bewirtungskosten für Referenten, Künstler und Begleitung)
• Kinder, Jugendliche (ab 14 Jahren) und junge Erwachsene (18 bis 27 Jahre)
• Eltern und andere Erziehungsberechtigte
• Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, andere pädagogische Fachkräfte
• Bezugspersonen von Kindern
• Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger
• Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen
Pro Jahr können 35.000 Euro aus dem Aktionsfonds und 10.000 Euro aus dem Jugendfonds ausgeschüttet werden. Eine maximale Antragssumme für die Einzelprojekte gibt es dabei nicht.
Zur Orientierung hier einmal die geförderten Summen aus dem Aktionsfonds aus dem Jahr 2021:
Die Fördersummen bewilligter Projekte bewegten sich zwischen 740 und 4.900 Euro. Durchschnittlich (arithmetisches Mittel) wurden die Projekte mit 2.443 Euro gefördert.
Zentral ist, dass aus dem Antrag und Finanzierungsplan hervorgeht, wofür das Geld konkret benötigt wird und wie die Mittel helfen, die formulierten Ziele zu erreichen.
Außerordentliche Projekte mit einer großen Wirkung und Reichweite haben eine Chance auf höhere Summen Fördermittel, wenn dem Begleitausschuss das Vorhaben als besonders förderungswürdig erscheint und die geplante Projektdurchführung nachvollziehbar aufgeführt ist.
Gerne beraten wir Sie, zum Aufbau eines guten Finanzierungsplans.
• Das federführende Amt der Stadt Siegen prüft, ob alle rechtlichen Voraussetzungen einer Förderung vorliegen.
• Der Begleitausschuss prüft und bewertet inwieweit der Antrag den Zielen der Partnerschaft für Demokratie in Siegen entspricht und empfiehlt durch eine Bepunktung die Förderung.
• In Reihenfolge der Höhe der Bepunktung wird den einzelnen Anträgen durch einen Zuwendungsbescheid stattgegeben, bis die Fördersumme verteilt ist.
• Manchmal kann ein Projekt mit niedriger Punktzahl doch noch gefördert werden, wenn andere Projekte Zuwendungen nicht abrufen.
Sie erhalten von uns zunächst eine E-Mail, um über die Förderung zu informieren. Dann erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und weiteren Dokumenten und Informationen (z. B. zu den Themen Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit) und wir schließen einen Fördervertrag mit Ihnen ab. Weiterhin berät Sie gerne die Koordinierungsstelle zur Projektdurchführung und -dokumentation.
Die Koordinierungs- und Fachstelle. Kontaktdaten finden Sie weiter oben.