Antragstellung
Jedes Jahr unterstützt „Demokratie leben!“ lokale Projekte zum Engagement für Demokratie und eine vielfältige und tolerante Gesellschaft und fördert sie finanziell mit dem Aktionsfonds und dem Jugendfonds. Die Koordinatorin des Caritasverbandes Siegen-Wittgenstein berät Sie zur Ideenentwicklung, Antragstellung und begleitet Sie bei Bedarf auch während der Projektumsetzung. Auf dieser Seite finden Sie vieles, was Sie für die Beantragung einer Förderung wissen müssen (FAQ-Bereich), sowie die Dokumente für eine Antragstellung.
Jugendliche, die ein Projekt durchführen und Mittel aus dem Jugendfonds beantragen wollen, schauen bitte hier nach Informationen, Fristen und Unterlagen: http://jugendparlament-siegen.de/de/demokratie-leben
Zeitraum Antragstellung:
Durchführungszeitraum der Projekte:
21.01.2021 – 28.02.2021
01.04.2021 – 30.11.2021
Sprechstunde
Wir bieten jeden Mittwoch von 9:00 bis 11:00 Uhr eine offene Sprechstunde im Gebäude des Caritasverbandes Siegen-Wittgenstein an. In einem Termin vor Ort hilft Ihnen Lisa Bleckmann beispielsweise bei
- der Ideenentwicklung: von Ihrer Projektidee zu einem konkreten Projektentwurf
- der Antragstellung: vom Projektentwurf zum Antrag
- der Begleitung: vom genehmigten Antrag zur Umsetzung
Bitte melden Sie sich per Mail zur Sprechstunde.
Unsere Ansprechpartnerin
Lisa Bleckmann
Projektleitung
Tel. 0271 / 23602-26 (Mobil)
Tel. 0271 / 23602-38
Email: l.bleckmann[at]caritas-siegen.de
Adresse
Caritasverband Siegen-Wittgenstein
Häutebachweg 5
57072 Siegen
Dokumente für die Antragstellung
Wir empfehlen alle Dateien mit dem Adobe Reader auszufüllen!
Antragsformular
Das Antragsformular ist eine ausfüllbare PDF-Datei. Bitte füllen Sie diese vollständig aus und senden Sie sie sowohl per Email als auch per Post an Frau Bleckmann.
Finanzierungsplan
Der Finanzierungsplan ist eine ausfüllbare PDF-Datei. Berechnungen werden automatisch durchgeführt. Senden Sie auch diese Datei sowohl per Email als auch per Post an Frau Bleckmann.
Antragstellung: How-To
Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf Förderung aus dem Aktions- und Initiativfonds 2021.
Dokumente für geförderte Anträge
Die Anlagen zum Zuwendungsbescheid für aus dem Aktions- und Initiativfonds geförderte Projekte finden Sie hier.
1. Förderrichtlinie „Demokratie leben!“
2. Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune
3. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBEST-P)
4. Muster Vergabdokumentation
5. Merkblatt Zuwendungsfähige Ausgaben
6. Merkblatt Vergabe von Leistungen bei Zuwendungen unter 100.000,00 €
7. Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit
8. Merkblatt Reisekosten
9. Merkblatt Verwendungsnachweis (ANBest-GK entsprechend)
FAQ
Lose Initiativen und Einzelpersonen (Jugendgruppen, ehrenamtliche Engagierte usw.) können Projekte am besten über die Kooperation mit einer der oben genannten Organisationen beantragen. Sprechen Sie uns an und wir überlegen gemeinsam, wie ein Antragstellung möglich ist.
Für 2021 gilt:
Zeitraum Antragstellung: 21.01.2021 - 28.02.2021
Für 2021 gilt:
Durchführungszeitraum der Projekte: 01.04.2021 - 30.11.2021
Konkret werden Projekte in den folgenden Handlungsfeldern gefördert:
• Stärkung einer lebendigen und vielfältigen demokratischen Stadtgesellschaft
• Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung, einschließlich Entwicklung und Implementierung innovativer Beteiligungsansätze
• gesellschaftliche Sensibilisierung für rechtsextreme, antisemitische, islamfeindliche und/oder rassistische Aktivitäten sowie Stärkung des öffentlichen Engagements dagegen
• Aktivitäten gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere auch gegen Antiziganismus sowie Homo- und Transfeindlichkeit
• Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements
• Förderung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens
• Entwicklung von Konzepten für Sicherheit und Prävention
• Maßnahmen, die im Vorjahr bereits begonnen haben oder zu denen bereits vor der Sitzung des Begleitausschusses Verpflichtungen eingegangen wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
• Maßnahmen, die erst im nächsten Jahr stattfinden sollen.
• Maßnahmen, die agitatorische Ziele verfolgen (d. h. politischen Einfluss nehmen wollen oder Werbung für eine bestimmte Politik machen)
• Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik, dienen
• Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes gehören
• Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DJFW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DJPW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können
• Aufwendungen für alkoholische Getränke (Ausnahmen nur nach schriftlicher Genehmigung, z. B. Bewirtungskosten für Referenten, Künstler und Begleitung)
• Eltern und andere Erziehungsberechtigte
• Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, andere pädagogische Fachkräfte
• Bezugspersonen von Kindern
• Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger
• Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen
• Der Begleitausschuss prüft und bewertet inwieweit der Antrag den Zielen der Partnerschaft für Demokratie in Siegen entspricht und empfiehlt durch eine Bepunktung die Förderung.
• In Reihenfolge der Höhe der Bepunktung wird den einzelnen Anträgen durch einen Zuwendungsbescheid stattgegeben, bis die Fördersumme verteilt ist.
• Manchmal kann ein Projekt mit niedriger Punktzahl doch noch gefördert werden, wenn andere Projekte Zuwendungen nicht abrufen.
