Antragstellung
Jedes Jahr unterstützt „Demokratie leben!“ lokale Projekte zum Engagement für Demokratie und eine vielfältige und tolerante Gesellschaft und fördert sie finanziell mit dem Aktionsfonds und dem Jugendfonds. Die Koordinatorin des Caritasverbandes Siegen-Wittgenstein berät Sie zur Ideenentwicklung, Antragstellung und begleitet Sie bei Bedarf auch während der Projektumsetzung. Auf dieser Seite finden Sie vieles, was Sie für die Beantragung einer Förderung wissen müssen (FAQ-Bereich), sowie die Dokumente für eine Antragstellung.
Jugendliche, die ein Projekt durchführen und Mittel aus dem Jugendfonds beantragen wollen, schauen bitte hier nach Informationen, Fristen und Unterlagen: http://jugendparlament-siegen.de/de/demokratie-leben
Zeitraum Antragstellung Aktionsfonds:
Durchführungszeitraum der Projekte:
23.01.2023 – 28.02.2023
01.04.2023 – 30.11.2023 (Zwischen dem 20.03. und dem 31.03. sowie im Dezember sind Projekte in begründeten Fällen auch möglich. Bitte sprechen Sie uns an.)
Sprechstunde
Wir bieten jeden Montag von 10:30 bis 12:00 Uhr eine offene Sprechstunde im Gebäude des Caritasverbandes Siegen-Wittgenstein an (andere Termine sind nach Absprache möglich). In einem Termin vor Ort hilft Ihnen Lisa Bleckmann beispielsweise bei
- der Ideenentwicklung: von Ihrer Projektidee zu einem konkreten Projektentwurf
- der Antragstellung: vom Projektentwurf zum Antrag
- der Begleitung: vom genehmigten Antrag zur Umsetzung
Unsere Ansprechpartnerin
Lisa Bleckmann
Projektleitung
Tel. 0151 407 609 26 (Mobil)
Tel. 0271 / 23602-38
Email: l.bleckmann[at]caritas-siegen.de
Adresse
Caritasverband Siegen-Wittgenstein
Häutebachweg 5
57072 Siegen
Dokumente für die Antragstellung
Wir empfehlen alle Dateien mit dem Adobe Reader auszufüllen!
Antragsformular 2023
Das Antragsformular ist eine ausfüllbare PDF-Datei. Bitte füllen Sie diese vollständig aus und senden Sie sie sowohl per E-Mail als auch per Post an Frau Bleckmann.
Finanzierungsplan
Der Finanzierungsplan ist eine ausfüllbare PDF-Datei. Berechnungen werden automatisch durchgeführt. Senden Sie auch diese Datei sowohl per E-Mail als auch per Post an Frau Bleckmann.
Antragstellung: How-To
Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf Förderung aus dem Aktions- und Initiativfonds 2023.
Antragstellung Jugendfonds
Alle Informationen findet ihr hier:
Jugendparlament Siegen: „Demokratie leben!“
Dokumente für geförderte Projekte
Die Anlagen zum Zuwendungsbescheid für aus dem Aktions- und Initiativfonds geförderte Projekte finden Sie hier.
1. Förderrichtlinie „Demokratie leben!“
2. Grundsätze der Förderung im Handlungsbereich Kommune
3. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBEST-P)
4. Muster Vergabdokumentation
5. Merkblatt Zuwendungsfähige Ausgaben
6. Merkblatt Vergabe von Leistungen bei Zuwendungen unter 100.000,00 €
7. Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit
8. Merkblatt Reisekosten
9. Merkblatt Verwendungsnachweis (ANBest-GK entsprechend)
Weitere Dokumente für die Projektträger:
10. Infoblatt für Projektträger 2022
11. Mittelabruf 2022
12. Verwendungsnachweis 2022
13. Vordruck Kalendereintrag
14. Musterhonorarvertrag
FAQ
Lose Initiativen und Einzelpersonen (Jugendgruppen, ehrenamtliche Engagierte usw.) können Projekte am besten über die Kooperation mit einer der oben genannten Organisationen beantragen. Sprechen Sie uns an und wir überlegen gemeinsam, wie ein Antragstellung möglich ist.
Für 2022 gilt:
Zeitraum Antragstellung: Januar bis 28.02.2023
Für 2021 gilt:
Durchführungszeitraum der Projekte: 01.04.2023 - 30.11.2023 (zwischen dem 20.03. und dem 31.03. sowie im Dezember sind Projekte in begründeten Fällen außerdem möglich. Bitte sprechen Sie uns an)
Konkret werden Projekte in den folgenden Handlungsfeldern gefördert:
• Stärkung einer lebendigen und vielfältigen demokratischen Stadtgesellschaft
• Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung, einschließlich Entwicklung und Implementierung innovativer Beteiligungsansätze
• gesellschaftliche Sensibilisierung für rechtsextreme, antisemitische, islamfeindliche und/oder rassistische Aktivitäten sowie Stärkung des öffentlichen Engagements dagegen
• Aktivitäten gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere auch gegen Antiziganismus sowie Homo- und Transfeindlichkeit
• Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements
• Förderung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens
• Entwicklung von Konzepten für Sicherheit und Prävention
• Maßnahmen, die im Vorjahr bereits begonnen haben oder zu denen bereits vor der Sitzung des Begleitausschusses Verpflichtungen eingegangen wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
• Maßnahmen, die erst im nächsten Jahr stattfinden sollen.
• Maßnahmen, die agitatorische Ziele verfolgen (d. h. politischen Einfluss nehmen wollen oder Werbung für eine bestimmte Politik machen)
• Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik, dienen
• Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes gehören
• Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DJFW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DJPW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können
• Aufwendungen für alkoholische Getränke (Ausnahmen nur nach schriftlicher Genehmigung, z. B. Bewirtungskosten für Referenten, Künstler und Begleitung)
• Eltern und andere Erziehungsberechtigte
• Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, andere pädagogische Fachkräfte
• Bezugspersonen von Kindern
• Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger
• Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen
Zur Orientierung hier einmal die geförderten Summen aus dem Aktionsfonds aus dem Jahr 2021:
Die Fördersummen bewilligter Projekte bewegten sich zwischen 740 und 4.900 Euro. Durchschnittlich (arithmetisches Mittel) wurden die Projekte mit 2.443 Euro gefördert.
Zentral ist, dass aus dem Antrag und Finanzierungsplan hervorgeht, wofür das Geld konkret benötigt wird und wie die Mittel helfen, die formulierten Ziele zu erreichen.
Außerordentliche Projekte mit einer großen Wirkung und Reichweite haben eine Chance auf höhere Summen Fördermittel, wenn dem Begleitausschuss das Vorhaben als besonders förderungswürdig erscheint und die geplante Projektdurchführung nachvollziehbar aufgeführt ist.
Gerne beraten wir Sie, zum Aufbau eines guten Finanzierungsplans.
• Der Begleitausschuss prüft und bewertet inwieweit der Antrag den Zielen der Partnerschaft für Demokratie in Siegen entspricht und empfiehlt durch eine Bepunktung die Förderung.
• In Reihenfolge der Höhe der Bepunktung wird den einzelnen Anträgen durch einen Zuwendungsbescheid stattgegeben, bis die Fördersumme verteilt ist.
• Manchmal kann ein Projekt mit niedriger Punktzahl doch noch gefördert werden, wenn andere Projekte Zuwendungen nicht abrufen.
